Allgemeines Zivilrecht

Jedermann kann in die Lage kommen, dass er zur Durchsetzung seiner Rechte anwaltliche Hilfe oder beim Abschluss von Verträgen rechtlichen Rat benötigt. 

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie etwas gekauft haben und mit der Qualität nicht zufrieden sind, wenn Sie Streit mit Ihrem Nachbarn haben oder wenn Sie am Telefon oder im Internet einen Verbrauchervertrag abgeschlossen haben, an dem Sie nicht festhalten möchten. In derartigen Fällen unterstützen wir Sie als Verbraucher gerne.

Aber auch vor dem Abschluss von wesentlichen Verträgen, wie zum Beispiel dem Erwerb einer Immobilie, beraten wir Sie kompetent und umfassend. Die Erfahrung zeigt, dass es in solchen Fällen gut ist, sich vorher Rat zu holen, denn wenn der Vertrag einmal abgeschlossen ist, ist er in der Regel bindend.

 

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Allgemeines Zivilrecht:

  • Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, z.B. bei Warenkäufen oder Katalogbestellungen
  • Gestaltung von Grundstückskaufverträgen
  • Geltendmachung von Forderungen, z.B. aus Kaufverträgen oder ärztlichen / zahnärztlichen Behandlungsverträgen und Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens
  • Nachbarrechtsstreitigkeiten

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