Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist stark von der Politik geprägt. Daher gibt es laufend Änderungen in der Gesetzgebung, aber auch in der Rechtsprechung. Oft scheitern Vorgänge an reinen Formalismen, die selbst gestandenen Personalleitern unbekannt sind.

Wir beraten Sie als Unternehmen zu allen anstehenden arbeitsrechtlichen Rechtsfragen. Wir erarbeiten zum Beispiel Ihre Arbeitsverträge, begleiten Sie bei der Kündigung von Mitarbeitern, wirken bei der Umstrukturierung gestaltend mit und helfen Ihnen bei der oft schwierigen sozialen Auswahl von Mitarbeitern, wenn betriebsbedingt gekündigt werden muss. Kommt es zum Rechtsstreit, so begleiten wir Sie vor das Arbeitsgericht.

Als Arbeitnehmer sind Sie uns ebenso herzlich willkommen. Wir vertreten Arbeitnehmer jeder Branche und aus jeder Hierarchieebene. Wir beraten Sie und stehen Ihnen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Seite.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Arbeitsrecht:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Formulierung und Beurteilung von Abmahnungen und Kündigungen (insbesondere bei heiklen Fragen wie Diebstahl, sexuellen Verfehlungen und Mobbing)
  • Formulierung von Zeugnissen
  • Durchsetzung von Forderungen, insbesondere Arbeitslohn und Schadensersatz
  • Fragen zu Teilzeitarbeit und zur Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat
  • Fragen zu Betriebsübergängen, Widersprüchen hierzu
  • Begleitung von Umstrukturierungen und Stilllegungen
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

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