Erbrecht

Wer sich nicht zu Lebzeiten mit dem Erbrecht befasst, der riskiert, keine geordneten Verhältnisse, sondern streitende Nachkommen zu hinterlassen. Jeder sollte sich daher Gedanken darüber machen, ob die gesetzliche Erbfolge für seinen Fall "passt" oder ob sie möglicherweise unerwünschte Folgen hat. Dies kann bei Geschiedenen, kinderlosen Ehepaaren oder Paaren ohne Trauschein der Fall sein, insbesondere aber sobald unternehmerisches Vermögen im Spiel ist. Dabei haben nur rund 30 % der Deutschen ein Testament errichtet!

Wir gestalten mit Ihnen gemeinsam die Vermögensnachfolge und formulieren eine entsprechende rechtssichere letztwillige Verfügung. Bei Unternehmern sorgen wir außerdem für die richtige Verzahnung mit dem Gesellschaftsvertrag, um im Erbfall einen Abfluss von Liquidität aus dem Unternehmen weitgehend zu verhindern.

Im Erbfall unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen.

Der Volksmund fragt gerne "Redet Ihr noch miteinander oder habt Ihr schon geteilt?" Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften führt häufig zu Streitigkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, den Nachlass möglichst sachgerecht zu teilen.

Sollte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden können, so vertreten wir Ihre Interessen bei erbrechtlichen Streitigkeiten von Gericht.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Erbrecht:

  • Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag …)
  • Konzeption von Verfügungen unter Lebenden
  • Unternehmensnachfolge
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

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